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Die Zulassungskriterien für erschwingliche Miete

Um für die Anmietung einer Wohnung bei einem sozialen Vermieter berechtigt zu sein, müssen die folgenden allgemeinen Mietbedingungen eingehalten werden.

Die Miete wird auf Basis des Einkommens festgelegt und beträgt zwischen 10 und 35% des verfügbaren Nettoeinkommens.

N°1

Die Einkommensgrenzen einhalten

Personen, die an bezahlbarem Mietwohnraum interessiert sind, müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, einschließlich der Einhaltung der Einkommensobergrenze basierend auf ihrer Haushaltsgröße.

N°2

Volljährig sein

Am Tag der Registrierung muss der Antragsteller über 18 Jahre alt sein.

N°3

Kein Eigentümer sein

Der Antragsteller darf weder Eigentümer noch Nutznießer eines Wohnrechts von mehr als einem Drittel eines ungeteilten Eigentums sein; in Luxemburg und/oder im Ausland.

N°4

Untervermietung verboten

Jegliche Untervermietung ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft selbst zu bewohnen.

N°5

Die Wohnung selbst bewohnen

Es ist strengstens verboten, die Unterkunft unbewohnt zu lassen.

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